MITGLIEDSANTRAG:

ONLINE-MITGLIEDS-ANTRAG STELLEN UND SEPA-MANDAT ERTEILEN:

Wenn Sie Mitglied in unserem „Förderverein evangelische Gemeinschaftsschule Eisenach e.V.“ werden wollen, können Sie über das nachfolgende Online-Antragsformular sowohl  einen Mitgliedsantrag stellen als auch ein SEPA-Mandat an uns erteilen.


*Hiermit beantrage ich die Aufnahme in den „Förderverein evangelische Gemeinschaftsschule Eisenach e.V.“. Durch die Betätigung der nachfolgenden Checkbox erkenne ich die Satzung sowie Beitragsordnung des „Förderverein evangelische Gemeinschaftsschule Eisenach e.V.“ für mich verbindlich an. Die Satzung kann auf der Homepage www.schule-eisenach.de des Vereins eingesehen werden. Außerdem bestätige ich, dass ich die umseitig beschriebenen Informationen zu Beitragsordnung und Datenschutz / Persönlichkeitsrechten gelesen und verstanden habe.




Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag möchte ich vorstehend genannten freiwilligen Jahresbeitrag leisten.







**Hiermit ermächtige ich den „Förderverein evangelische Gemeinschaftsschule Eisenach e.V.“ Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom „Förderverein evangelische Gemeinschaftsschule Eisenach e.V.“ auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.


MITGLIEDS-ANTRAG OFFLINE STELLEN:

Um Mitglied zu werden, können Sie über die nachfolgende Schaltfläche einen Mitgliedsantrag herunterladen und ausgefüllt per Post oder e-Mail an uns zurücksenden. Sollte sich das Dokument nach dem Download nicht automatisch öffnen, schauen Sie bitte im Download-Bereich bzw. Download-Ordner Ihres Browsers nach.

Hinweise zuM ONLINE- UND OFFLINE-Aufnahmeantrag:

Auszug aus der Beitragsordnung: (Gültig ab 06/2019):

§ 3 Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder in Höhe von mindestens 12,00 € jährlich. Für ermäßigte Beitragsformen wie Jugendliche bis 18 Jahre, Azubis, Wehr- und  Ersatzdienstleistende, Studenten (18 bis 27 Jahre) und Rentner wird ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von mindestens 6,00 € jährlich veranschlagt.

  • 1. Der Jahresbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 02.01.eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
  • 2. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
  • 3. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von € 3 pro Mahnung erhoben.
  • 4. Bei Vereinseintritt ist der volle Jahresbeitrag innerhalb von 4 Wochen zu entrichten.

§ 5 Vereinskonto
IBAN: DE29 8405 5050 0012 0438 93
Bank: Wartburg-Sparkasse
BLZ: 84055050
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE55ZZZ00002247245

  • 1. Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
  • 2. Bei Überweisungen bitte als Verwendungszweck den Vor- und Nachnamen des Mitglieds mit angeben (Bsp.: Max Mustermann, Jahresbeitrag (JJJJ), Förderverein evangelische Gemeinschaftsschule Eisenach e.V. ).

§ 6 Vereinsaustritt
Bei Vereinsaustritt wird der gezahlte Jahresbeitrag nicht zurückerstattet.

§ 7 Spenden und Spendenbescheinigungen
Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Vereinsziele sind Spenden erwünscht. Die Spenden können Ihrem Zweck entsprechend
ausgewiesen sein. Spendenbescheinigungen werden ab 50 Euro am Jahresende gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
ausgestellt.

Datenschutz / Persönlichkeitsrechte

1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von
Datenverarbeitungsanlagen zur Erfüllung der in dieser Satzung aufgeführten Zwecke und Aufgaben (z.B. Name und
Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, Geburtsdatum, Lizenzen, Funktionen im Verein).

2. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der..

  • Erhebung..
  • Verarbeitung (Speicherung, Veränderung und Übermittlung)..
  • Nutzung...

...Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des Vereins
zu. Dazu gehört insbesondere...

  • das Speichern der Daten im Vereinsverwaltungsprogramm...
  • das Verarbeiten zum Versenden von Einladungen zu Mitgliederversammlungen und Vereinsveranstaltungen...
  • zum Einzug des Mitgliedsbeitrages.

Eine anderweitige Datenverwendung (z.B. Datenverkauf) ist nicht statthaft.

3. Darüber hinaus erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten, weil wir als Verein ein berechtigtes Interesse
daran haben (Art. 6 Abs.1 (e) DS-GVO). Ein solches berechtigtes Interesse besteht z.B. in der Information der
Öffentlichkeit durch Berichterstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene
Daten einschließlich Bilder der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über Ereignisse des Vereins
veröffentlicht – das umfasst Printmedien, offizielle Internetseiten von Verein, Stadt Eisenach -, soweit nicht
überwiegende Interessen der betroffenen Person dem entgegenstehen.

4. Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Sie werden gelöscht, sobald sie
für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr benötigt werden, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungsfristen verlangen
etwas anderes oder es noch Ansprüche des Vereins bestehen.

5. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf...

  • Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfängern sowie den Zweck der Speicherung,
  • Berichtigung seiner Daten im Falle der Unrichtigkeit,
  • Löschung oder Sperrung seiner Daten.
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